Pferde

Pferdehaftpflichtversicherung

Für Schäden, die durch Ihr Pferd verursacht werden, sind Sie als Halter zu 100 Prozent haftbar — unabhängig davon, ob Sie ein Verschulden trifft oder nicht ( § 833 BGB ).

Mit unserer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung sind Sie mit einer Deckungssumme von 15 Mio. €  pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert.  Einschließlich Flurschäden anlässlich des Weidebetriebes, einschließlich Gastreiter- und Turnierrisiko. Keine Zäumungsvorschriften.

Auf Wunsch kann auch eine Reitbeteiligung kostenlos mit aufgenommen werden.

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Pferdelebensversicherung – Die Vollversicherung für Ihr Pferd

80% Entschädigung bei Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall. Außerdem sind mitversichert: Transporte innerhalb der EU; Brand- und Blitzschlagschäden sowie Diebstahl.

80% Entschädigung bei dauernder Unbrauchbarkeit durch Unfall oder Krankheit.

Für Pferde ab dem 9. bis zum vollendeten 11. Lebensjahr oder bei Versicherungssummen über 25.000 € betragen die Leistungen 70%.

Ab dem 12. Lebensjahr ist ein Neuabschluss nicht mehr möglich.

Zu beachten ist, dass in der Pferdelebensversicherung nur bis zum Ankaufpreis versichert wird. Eine Ausnahme, die über den Ankaufpreis hinausgeht, sind nachweisbare Erfolge und somit Wertsteigerungen. Fohlen aus eigener Zucht sind realistisch zu schätzen.

Zusammengefasst:

  1. Tod oder Nottötung
  2. Transporte innerhalb der EU
  3. Brand- und Blitzschlagschäden
  4. Diebstahl (Pferderipper)
  5. Dauernde Unbrauchbarkeit durch Krankheit oder Unfall
Pferde OP-Krankenversicherung

In der Pferde OP-Krankenversicherung werden Operationen infolge Unfall oder Krankheit mit  100%  nach dem 1- bzw. 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 08.07.2008 erstattet. Die Kosten des letzten Untersuchungstages vor der Operation, der Nachbehandlung und der verordneten Arzneimittel bis 5 Tage nach dem OP-Tag, während der Vertragslaufzeit sind hierin ebenfalls eingeschlossen.

Die Wartezeit beträgt 6 Monate, für Kolikbehandlungen 30 Tage

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Pferdekrankenversicherung – „Privatpatient“ Pferd

In der Pferdekrankenversicherung sind die Kosten für:

  • ambulante und stationäre tierärztliche Behandlung
  • Arznei- und Verbandsmittel
  • Labor- und Röntgenuntersuchungen

versichert. Die freie Tierarztwahl in Deutschland ist selbstverständlich. Erstattet werden 60% bei ambulanter Behandlung und bei stationärer Behandlung in der Tierklinik, begrenzt auf den 1-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 08.07.2008.

Freie Tierarztwahl ist selbstverständlich. Die Wartezeit beträgt 6 Monate, für Kolikbehandlungen 30 Tage.

Eingeschlossen ist eine Transportversicherung. Bei einer Versicherungssumme von
2.500 € werden bei Transport-, Diebstahl, Brand- und Blitzschlagschäden 80% der Versicherungssumme erstattet. Das gilt auch bei Abschlachten in diebischer Absicht, der Pferderipper.

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